Wann kommen steuern wenn ich auto angemeldet habe

Oldtimer - Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und sich in einem erhaltenswerten Zustand befinden, können ein H-Kennzeichen bekommen. Für solche historischen Fahrzeuge gibt es eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191,73 Euro, für Motorräder 46,02 Euro. Details hierzu erfährst Du im Ratgeber Oldtimer.

Elektrofahrzeuge - Bei einer Erstzulassung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs ab dem 18. Mai 2011 ist der Wagen zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt jedoch höchstens bis 31. Dezember 2030. Das Mitte 2016 in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität dehnt diese Regelung auf umgerüstete Fahrzeuge aus. Demnach gilt die Steuerbefreiung auch, wenn ein Fahrzeug ab dem 18. Mai 2016 so umgerüstet wurde, dass es emissionsfrei fährt. Die Steuerbefreiung bezieht sich auf Erstzulassungen bis Ende 2025. Je früher Du ein E-Auto neu anmeldest, umso länger kannst Du also von der Steuerbefreiung profitieren. Ist diese abgelaufen, richtet sich die Steuer für Elektroautos nach deren Gesamtmasse und wird um die Hälfte ermäßigt.

Flankiert wird die Kfz-Steuerbefreiung mit Vorteilen bei der Lohnsteuer. So dürfen Arbeitnehmer ihr Elektroauto beim Arbeitgeber lohnsteuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei aufladen. Um den Neukauf von E-Autos anzukurbeln gibt es aktuell Kaufprämien von bis zu 9.000 Euro. Vergeben werden diese so lange, bis der Fördertopf leer ist, höchstens bis 2025.

Kaufe oder lease einen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen: Im Zeitraum 2019 bis 2030 musst Du deutlich weniger Steuern für den geldwerten Vorteil zahlen. Dein Arbeitgeber kann die Berechnungsgrundlage, den Bruttolistenpreis, halbieren. Fahrten­buchnutzer setzen entsprechend die Hälfte der Kosten an. Für ein ab 2020 erstmals überlassenes E-Auto, ohne CO2-Ausstoß, fallen monatlich sogar nur 25 Prozent des Bruttolistenpreises an.

Autogas- und Erdgas-Fahrzeuge - Für Fahrzeuge, die mit Autogas oder Erdgas fahren, gibt es übrigens keine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer. Dafür ist der Kraftstoff billiger: Fahrer, die Autogas (LPG) tanken, bekommen seit Ende 2018 an der Zapfsäule einen Rabatt auf die Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer). Seitdem steigt die Steuer jährlich um 20 Prozent, bis im Jahr 2023 der reguläre Steuersatz von 22,09 Cent pro Liter für Flüssiggas fällig wird. Es sind jedoch immer weniger Autos mit diesem Kraftstoff unterwegs. 

Das Steuerprivileg für die rund 100.000 Erdgas-Fahrzeuge bleibt hingegen bis Ende 2023 bestehen. Danach wird auch die Steuer auf Erdgas (CNG) bis 2027 schrittweise auf 44,52 Cent pro Kilogramm angehoben.

Motorräder - Diese Fahrzeuge werden bei der Kfz-Steuer nach Hubraum besteuert. Leichtkrafträder bis maximal 11 Kilowatt und 125 Kubikzentimeter sind steuerfrei. Bei größeren Maschinen verlangt der Fiskus 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum.

Wohnmobile - Wenn das Fahrzeug zu Wohnzwecken genutzt werden kann, könnte es als Wohnmobil zugelassen werden. Zur Mindestausstattung gehören: fest eingebaute Schlafplätze, wozu auch umgeklappte Sitze zählen; eine Sitzgelegenheit mit Tisch; eine Küche mit Kochstelle und Spüle sowie Stauraum. Die Kfz-Steuer bemisst sich nach dem Fahrzeuggewicht und der Schadstoffklasse.

Beispiel: Für einen Caravan mit einem Gesamtgewicht von 2.700 Kilogramm in der Schadstoffklasse S2 und einem Gewicht bis 2.000 Kilogramm zahlt der Besitzer 24 Euro je angefangene 200 Kilogramm, das sind 240 Euro. Über 2.000 Kilogramm zahlt er weitere 10 Euro pro angefangene 200 Kilogramm, das macht noch einmal 40 Euro. Insgesamt kommt der Halter so auf eine Jahressteuer von 280 Euro.

Anhänger - Allein nach Gewicht wird die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Anhänger berechnet: Für je 200 Kilogramm sind 7,46 Euro fällig, bis zu einer Höchstgrenze von 373 Euro. Mit einem grünen Kennzeichen kann ein Anhänger steuerfrei genutzt werden. Das gilt für Anhänger

  • zum Transport von Sportgeräten wie beispielsweise Pferdetransporter oder Anhänger für Boote
  • hinter Zugmaschinen, für die bereits ein Anhängerzuschlag festgesetzt wurde

Lastkraftwagen - Die Steuer für einen Lkw bemisst sich ebenfalls nach dem zulässigen Gesamtgewicht und erhöht sich in 200 Kilogramm-Schritten. Der Tarif ist zudem gewichtsmäßig gestaffelt, sodass schwerere Lastwagen progressiv besteuert werden. Übersteigt das Gewicht 3,5 Tonnen, fließen in die Steuerberechnung auch noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein.

Leichte Nutzfahrzeuge - Während Lkw nach Gewicht besteuert werden, galt dies zwischenzeitlich nicht für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Das sind Autos, die mehr Sitzfläche bieten als Fläche zum Gütertransport. Diese etwas umständliche Regelung hat sich in der Praxis nicht bewährt und zu vielen Fehlern geführt. Auch leichte Nutzfahrzeuge werden ab 2021 wieder nach Gewicht besteuert und sind damit im Normalfall günstiger. Davon profitieren vor allem Handwerksbetriebe und Familien. Sie setzen häufig solche Fahrzeuge ein, mit denen sie sowohl Menschen als auch Güter transportieren können.

Wird die KFZ

Die festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer ist nach Zustellung des Steuerbescheides innerhalb der darin gewährten Zahlungsfrist zu entrichten und wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für ein Jahr im Voraus abgebucht.

Wie lange dauert es bis die KFZ

Wie lange dauert es bis die Kfz-Steuer nach Anmeldung abgebucht wird? Das zuständige Hauptzollamt bucht jährlich zum 20. September die KfzSteuer von Ihrem Konto ab. Dazu müssen Sie bei der Anmeldung des Autos Ihre Zustimmung zum SEPA-Lastschriftverfahren geben.

Wird die KFZ

Seit einigen Jahren sind nicht mehr die örtlichen Finanzämter für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig, sondern der Zoll. Doch das bedeutet für Sie keinen Mehraufwand, da Ihre Fahrzeuganmeldung als Steuererklärung gilt: Die Zulassungsstelle gibt die relevanten Daten an den Zoll weiter, der dann die Kfz-Steuer erhebt.

Wer bekommt die KFZ

Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die alle Halter von Kraftfahrzeugen jährlich zahlen müssen. Die Einnahmen finanzieren unter anderem den Straßenbau. Hintergrund ist das Verursacherprinzip: Die Fahrzeughalter werden verpflichtet, für die Schäden an Straßen und Umwelt aufzukommen, die sie verursacht haben.