Autoversicherung wechseln bei Fahrzeugwechsel: Wie du deine alte Kfz-Versicherung kündigst und was es beim Versicherungswechsel zu beachten gibt. Show
Basierend auf 2,028 Bewertungen Bereits über 500.000 CLARK Kund:innen Die alte Autoversicherung kündigen oder einen Fahrzeugwechsel durchführen ist immer ein guter Anlass, unterschiedliche Versicherungsangebote zu vergleichen und Sparpotenziale zu nutzen. Worauf du beim Wechsel der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel achten solltest, erfährst du hier. Warum wechselt bei einem Fahrzeugwechsel auch die Kfz-Versicherung?Ein Kfz-Versicherungsvertrag ist immer fahrzeugbezogen. Das heißt, für jedes Fahrzeug muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, auch bei der Neuzulassung eines Gebrauchten auf dich als neuen Fahrzeughalter musst du dein Auto neu versichern. Der Anbieter muss zunächst ein neues Angebot passend zu deinem Fahrzeug berechnen. Du kannst deine bisherige Kfz-Versicherung also nicht einfach auf den neuen Pkw übertragen. Und selbst wenn du deinem bisherigen Versicherungsanbieter treu bleiben möchtest, muss dein neues Auto neu versichert werden. Gut zu wissenEgal, ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Ein Auto kann erst dann bei der Zulassungsstelle zugelassen werden, wenn ein Versicherungsnachweis in Form der eVB-Nummer vorliegt. Die Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel zu wechseln, ist also der erste Schritt direkt nach der Neuanschaffung eines Fahrzeugs. Wie funktioniert der Wechsel der Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel?Wenn du vorhast, die Autoversicherung zu wechseln – etwa, weil du mit den Konditionen deines Versicherers unzufrieden bist oder eine günstigere Versicherung abschließen möchtest –, bist du im Normalfall an eine Kündigungsfrist gebunden. Stichtag für die fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung ist in der Regel der 30.11. eines Jahres. Bis zu diesem Datum muss die schriftliche Kündigung dem Versicherungsanbieter vorliegen. Hat jedoch ein Fahrzeugwechsel stattgefunden, kannst du deine bisherige Kfz-Versicherung auch vorzeitig kündigen beziehungsweise wechseln. Unabhängig davon, ob dein neuer Wagen beim selben oder bei einem anderen Versicherungsanbieter versichert werden soll, machst du in diesem Fall von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Das bedeutet, dass du beim Wechsel des Fahrzeugs dazu berechtigt bist, deine bisherige Kfz-Versicherung beim bisherigen Versicherer außerordentlich zu kündigen. Gut zu wissenDas Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn du die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel änderst, sondern beispielsweise auch, wenn dein Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich das Leistungsangebot verbessert. Wenn du dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchtest, musst du deinem Versicherungsanbieter entweder den Halterwechsel für das zu versichernde Fahrzeug, die Ummeldung oder die Abmeldebestätigung schriftlich nachweisen. Nun kannst du bei deiner bisherigen oder bei einer anderen Autoversicherung einen neuen Versicherungsvertrag für das neue Fahrzeug abschließen. Du erhältst beim Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer, die du bei der Zulassungsstelle vorlegst. Dabei handelt es sich um einen individuellen Code aus Ziffern und Buchstaben. Ohne gültige eVB-Nummer kann keine Neuzulassung eines Pkw bei der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Kann ich die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel frei wählen?Als Fahrzeughalter kannst du die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel frei wählen. Entweder du bleibst deiner bisherigen Autoversicherung treu und schließt für dein neues Fahrzeug einen neuen Versicherungsvertrag ab oder du wechselst den Anbieter. Die CLARK Versicherungs-Experten helfen dir dabei, für dich und dein Auto die richtigen Versicherungsangeboten zu finden. Muss ich meine alte Autoversicherung bei Fahrzeugwechsel kündigen?Eine Kündigung der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel ist nicht zwingend nötig. Wie du mit deiner bisherigen Kfz-Versicherung beim Umstieg auf ein neues Fahrzeug verfährst, hängt davon ab, was mit deinem alten Auto geschieht:
Was, wenn es beim Wechsel der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel zu einer Überschneidung kommt?Dass sich zwei Kfz-Versicherungen bei Fahrzeugwechsel überlappen, kommt häufig vor. Solange dein alter Wagen noch nicht abgemeldet ist, läuft der bisherige Versicherungstarif weiter. Vor allem bei spontanen Autokäufen kommt es oft zur Überschneidung der Kfz-Versicherung. Ersetzt du dein bisher angemeldetes Fahrzeug durch ein neues, ist es oft nicht möglich, die bisherige Versicherung schnell genug zu kündigen. In diesem Fall werden sowohl für das neue als auch für das alte Auto Versicherungsbeiträge fällig. Gut zu wissenInnerhalb einer Übergangsfrist von zwei bis vier Wochen profitierst du als Versicherungsnehmer beim Wechsel der Kfz-Versicherung meist vom gleichen Schadenfreiheitsrabat. Dieser wird von den meisten Versicherungsunternehmen pro unfallfreiem Jahr gewährt. Der neue Wagen ist also während der Übergangsfrist in dieselbe Schadenfreiheitsklasse eingestuft wie das bisherige Fahrzeug. Erhalte jetzt dein Angebot!Hey! Ich bin Nicolai. Du bist neugierig auf deinen Tarif? Wir beraten dich gerne und vollkommen unverbindlich! CLARK im Google PlayStore Verschlüsselte VerbindungDas könnte dich auch interessierenCLARK Nutzer berichtenBereits über 300.000 zufriedene Kunden managen ihre Versicherungen mit CLARK. Erfahre, was die Community über CLARK denkt. Wie lange bleibt der Schadenfreiheitsrabatt erhalten?Die Prozente der alten Schadenfreiheitsklasse verfallen nicht. Wie lange die Schadenfreiheitsklasse gilt, legt das Versicherungsunternehmen fest. In der Regel gilt der Rabatt 7 bis 10 Jahre. Mit einer Bescheinigung kann die Frist bei einigen Versicherungsunternehmen entfallen.
Wie lange kann man Schadenfreiheitsrabatt übertragen?Die Frist zum Übertragen der Schadenfreiheitsklasse liegt meist bei sechs bis zwölf Monaten. Sie können nur so viele Schadenfreiheitsklassen übertragen, wie die begünstigte Person seit Ihrem Führerscheinerwerb selbst hätte erreichen können.
Was passiert mit der Versicherung wenn ich mein Auto verkaufe?Verkauft ein Fahrzeugbesitzer sein Auto, ist keine Kündigung der Autoversicherung erforderlich. Die Versicherung geht nicht auf den neuen Käufer über, sondern endet sofort. Das nennt sich Risikowegfall. Der neue Käufer muss sich dann um eine neue Versicherung kümmern.
Was muss ich bei Fahrzeugwechsel beachten?Was ist beim Fahrzeugwechsel wichtig?. Planen Sie beim Fahrzeugwechsel die Abmeldung des bisherigen Autos bei der Zulassungsbehörde ein.. Informieren Sie sich über eine gute und günstige Versicherung für das neue Fahrzeug und vergleichen Sie die Tarife.. Melden Sie den neuen Wagen nach dem Autokauf so schnell wie möglich an.. |