Was passiert wenn man sich nicht am ersten Tag arbeitslos meldet?

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    Die meisten Arbeitnehmer haben nur eine Einnahmequelle: Die vertraglich vereinbarte Arbeitsvergütung, die gleichzeitig die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers darstellt. Bricht das feste monatliche Einkommen nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses plötzlich weg, ist oftmals die wirtschaftliche Existenz bedroht. Zum Glück gibt es in Deutschland soziale Sicherungssysteme. Wer berufstätig war und nach einer Kündigung seine Lebensgrundlage verloren hat, kann Arbeitslosengeld beantragen.

    Wichtig zu wissen ist, dass Sie nach einer Kündigung nicht automatisch Arbeitslosengeld bekommen. Sie müssen selbst aktiv werden. Dabei stellen sich viele Arbeitnehmer folgende Frage: Wie lange habe ich nach dem Zugang des Kündigungsschreibens Zeit, um mich arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden?

    Die kurze Antwort: Sie müssen sich unverzüglich arbeitssuchend melden, d.h. sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden. 

    Um „unverzüglich“ genauer zu definieren, hat der Gesetzgeber bestimmte Fristen festgesetzt:

    • Wissen Sie schon frühzeitig, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet, genügt es, wenn Sie sich drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden. Häufig ist dies dann der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängert oder langjährige Beschäftigte eine sehr lange Kündigungsfrist von z.B. sechs Monaten haben.


      Beispiel: Der Arbeitnehmer Herr Heinrich erhält am 28.01.2022 ein Kündigungsschreiben. Aufgrund seiner langjährigen Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, somit ist er zum 01.08.2022 arbeitslos (sofern er bis dahin keinen neuen Job findet). Laut der oben genannten Frist muss er sich bis spätestens am 30.04.2022 arbeitssuchend melden.

    • Ist die Kündigungsfrist kürzer als 3 Monate, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Kündigung arbeitssuchend melden. Die Frist läuft kalendermäßig ab. Nur wenn Ihr letzter Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt oder die Arbeitsagentur an diesem Tag nicht dienstbereit ist, läuft sie erst am nächsten darauffolgenden Werktag ab (Par. 26 III 1 SGB X). Bei der Berechnung der Drei-Tage-Frist wird der Tag der Kenntnisnahme nicht mitgerechnet (Par. 187 I BGB).

      Beispiel: Frau Müller erhält am 21.03.2022 eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten. Findet sie bis 01.05.2022 keine Arbeit, ist sie arbeitslos. Um eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu vermeiden, ist sie verpflichtet, sich bis 24.03.2022 bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.

    Vorteile unsere Online-Tools: 

    1. Sie müssen sich nicht mühsam beim Amt registrieren.
    2. Unser Tool bietet Ihnen eine kostenlose Überprüfung Ihrer Kündigung und Ihres Arbeitszeugnisses durch einen Anwalt.
    3. Mit unserem Tool haben Sie auf Wunsch die Möglichkeit, eine Abfindung und ein besseres Arbeitszeugnis zu erhalten.

    Jetzt rechtssicher arbeitssuchend melden

    Arbeitslos melden oder arbeitssuchend melden?

    Arbeitslos melden oder arbeitssuchend melden – ist das nicht dasselbe? Nicht ganz. Auch wenn die Begriffe arbeitslos melden und arbeitssuchend melden im Alltag oft synonym verwendet werden, gibt es Unterschiede: 

    Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Job sind oder gekündigt wurden, müssen Sie sich als arbeitssuchend melden. Es ist wichtig, sich rechtzeitig beim Jobcenter zu melden, um die Möglichkeit auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden.

    Sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist, gelten Sie als arbeitslos, wenn Sie keinen neuen Job angetreten haben. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich aktiv nach einem neuen Job umsehen und die Unterstützung des Arbeitsamts annehmen, während Sie arbeitslos sind.

    Obwohl es einen Unterschied zwischen den Begriffen „arbeitslos melden“ und „arbeitssuchend melden“ gibt, werden sie in der Praxis oft synonym verwendet. So auch oft auf unserer Homepage. Wichtig ist, dass sie sich zuerst „arbeitssuchend“ melden und später dann erst „arbeitslos“. Mit unserem Online-Tool melden sie sich stets als „arbeitssuchend“. 

     

    Unser kostenloser Service

    • Wir melden Sie bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend.
    • Sie müssen also nicht extra zum Arbeitsamt, um die Arbeitslosigkeit anzuzeigen.
    • Sie erhalten eine Bestätigung über die fristgemäße Anmeldung.
    • Keine Registrierung erforderlich.
    • Schnell & unkompliziert: Auch über das Smartphone möglich
    • Wir prüfen Ihren Anspruch auf eine Abfindung: In vielen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Entschädigung zu erhalten.

    Ihre Angaben

    Online-Tool: Arbeitssuchend melden und Anspruch auf Abfindung prüfen lassen

    Es gibt Arbeitnehmer, denen der Gang zum Arbeitsamt unangenehm ist. Nachdem sie ihr Einkommen teils jahrelang selbst erwirtschaftet haben, wollen sie sich nicht vom Staat abhängig machen. Wenn diese Arbeitnehmer der Pflicht, sich arbeitslos zu melden, nicht nachkommen, bekommen sie aber auch kein Geld. Die Folge: Sie können unter Umständen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr decken und sind dann erst recht von staatlichen Unterstützungsleistungen abhängig. Hinzu kommt, dass das Arbeitslosengeld keine Sozialleistung, sondern vielmehr eine Versicherungsleistung ist, für die in der Vergangenheit durch Abzug vom Lohn Beiträge geleistet wurden. Nutzen Sie als gekündigter Arbeitnehmer also alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um Ihre Existenzgrundlage während der Arbeitslosigkeit zu sichern.  

    Dazu gehört neben dem Arbeitslosengeld auch eine Abfindung. Das ist eine Entschädigungszahlung, die Sie unter Umständen für den Verlust des Arbeitsplatzes von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Viele Arbeitnehmer wissen immer noch nicht, dass die Chancen auf eine Abfindung in den weitaus meisten Fällen sehr gut stehen.

    Um gekündigten Arbeitnehmern den Zugang zur Abfindung zu erleichtern, haben wir ein Online-Tool entwickelt, das zwei Funktionen bietet: Höchste Priorität hat die Meldung der Arbeitslosigkeit: Sie können sich über unsere Seite rasch, bequem und rechtssicher arbeitssuchend melden (im Gegensatz zur Website der Agentur für Arbeit müssen Sie sich bei uns hierfür nicht aufwendig registrieren). Gleichzeitig prüft das Tool auch, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, eine Abfindung zu verhandeln. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Meldung. 

    Jetzt rechtssicher arbeitssuchend melden

    Sie wurden gekündigt?

    Sie sind arbeitslos weil Sie gekündigt wurden? Dann lassen Sie Ihre Kündigung unbedingt überprüfen, kostenlos und unverbindlich. In vielen Fällen haben Sie gute Aussichten auf eine hohe Abfindung!

    Kündigung jetzt überprüfen

    Arbeitssuchend melden, wenn man bereits einen neuen Job hat

    Sie haben bereits einen neuen Job gefunden und können demnächst losstarten? Auch dann sollten Sie von der Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht absehen. Denn wenn Ihr neuer Arbeitgeber dann doch noch abspringt oder von seinen Zusagen nichts mehr wissen will, sind Sie vielleicht doch aufs Arbeitslosengeld angewiesen. Auch wenn eine Lücke zwischen dem alten und dem neuen Angestelltenverhältnis besteht, sollten Sie für die Zwischenzeit Arbeitslosengeld beantragen.  

    Ist es strafbar wenn man sich nicht arbeitslos meldet?

    Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsverhältnis müssen sich drei Monate vor Auslaufen des Vertrags arbeitslos melden. Andernfalls kann die Arbeitsagentur beim Arbeitslosengeld eine einwöchige Sperrzeit festsetzen, bekräftigte das Bundessozialgericht.

    Kann man sich auch erst später arbeitslos melden?

    Melden Sie sich am besten sofort, jedoch spätestens 3 Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile, wenn Sie später Arbeitslosengeld beziehen. Erfahren Sie kurzfristig, dass Sie Ihre Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend.

    Was passiert wenn man kein Arbeitslosengeld beantragt?

    Besteht der Anspruch nicht oder nicht mehr und haben Sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, dann werden Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug. Sie können dann allerdings immer noch die kostenfreien Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen, die Ihnen bei der Jobsuche helfen.

    Wie lange hat man Zeit Arbeitslosengeld zu beantragen?

    (2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. (1) Zum Erlöschen eines Anspruchs können nur Sperrzeiten führen, die ein Jahr vor Entstehung des Stammrechts oder danach eingetreten sind.